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Vor der Auslieferung des Kartenmaterials an
die mit der Kartierung beauftragten Firmen sollten zunächst
nachfolgende Fragen geklärt werden, da sie sich je nach
Organisationsstruktur der Kommune erheblich auf die Genauigkeit
der zu ermittelnden Betriebskosten auswirken:
- Für welche Flurstücke (stets vermessen) existiert eine Besitzzuweisung ?
- Welche Flächen sind zugewiesen, ohne
daß die Grenzen vermessen sind (Teil-Flurstücke anderer
Hoheitsträger wie Wasserwirtschaft oder allgemeine Liegenschaft)
?
- Welche Flächen sind im Bebauungsplan
als öffentliches Grün ausgewiesen und werden daher
gepflegt, Eigentümer ist jedoch ein anderer Hoheitsträger
?
- Welche Flächen werden aufgrund von Vereinbarungen
gepflegt und befinden sich in anderem Verwaltungseigentum ?
- Welche Flächen innerhalb des Parks sind
Eigentum anderer Behörden und explizit nicht öffentliches
Grün ?
Sofern auf eine digitale amtliche Flurkarte
zurückgegriffen werden kann, sollten die Flurstücksgrößen
mit den Angaben des Liegenschaftsamtes abgeglichen werden, um
die Höhe der Digitalisierfehler zu quantifizieren. Je
höher dieser Grundfehler für große Flächenanteile
ist, um so weniger sinnvoll sind Mehrkosten für eine hohe
Kartiergenauigkeit!
Beispiele aus Hamburg:
Flurstücke |
Abweichung |
Flächensumme aller kontrollierten Flurstücke |
bis 100 m² |
7.93 % |
859 m² |
100 bis 1.000 m² |
2.85 % |
20.441 m² |
1.000 bis 5.000 m² |
1.18 % |
93.783 m² |
5.000 bis 10.000 m² |
1.01 % |
74.340 m² |
über 10.000 m² |
0.27 % |
4.313.078 m² |
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