2.2 Vorklärung der Besitzverhältnisse und Überprüfung des Kartenmaterials

 
 
 

Vor der Auslieferung des Kartenmaterials an die mit der Kartierung beauftragten Firmen sollten zunächst nachfolgende Fragen geklärt werden, da sie sich je nach Organisationsstruktur der Kommune erheblich auf die Genauigkeit der zu ermittelnden Betriebskosten auswirken:

  • Für welche Flurstücke (stets vermessen) existiert eine Besitzzuweisung ?
  • Welche Flächen sind zugewiesen, ohne daß die Grenzen vermessen sind (Teil-Flurstücke anderer Hoheitsträger wie Wasserwirtschaft oder allgemeine Liegenschaft) ?
  • Welche Flächen sind im Bebauungsplan als öffentliches Grün ausgewiesen und werden daher gepflegt, Eigentümer ist jedoch ein anderer Hoheitsträger ?
  • Welche Flächen werden aufgrund von Vereinbarungen gepflegt und befinden sich in anderem Verwaltungseigentum ?
  • Welche Flächen innerhalb des Parks sind Eigentum anderer Behörden und explizit nicht öffentliches Grün ?

Sofern auf eine digitale amtliche Flurkarte zurückgegriffen werden kann, sollten die Flurstücksgrößen mit den Angaben des Liegenschaftsamtes abgeglichen werden, um die Höhe der Digitalisierfehler zu quantifizieren. Je höher dieser Grundfehler für große Flächenanteile ist, um so weniger sinnvoll sind Mehrkosten für eine hohe Kartiergenauigkeit!

Beispiele aus Hamburg:

Flurstücke Abweichung Flächensumme aller kontrollierten Flurstücke
bis 100 m² 7.93 % 859 m²
100 bis 1.000 m² 2.85 % 20.441 m²
1.000 bis 5.000 m² 1.18 % 93.783 m²
5.000 bis 10.000 m² 1.01 % 74.340 m²
über 10.000 m² 0.27 % 4.313.078 m²

 
 
  2.3 Methodenrecherche zur Datenerfassung und digitalen Umsetzung