2.4 Erarbeitung eines Kataloges der Flächeninhalte (Objektschlüssel-Katalog)

 

Der Flächeninhalts-Katalog legt die Kartierungstiefe im GRIS fest und muß für die digitale Welt streng hierarchisch aufgebaut sein. Sein Umfang bestimmt ganz wesentlich den Aufwand für die Datenerfassung und Fortschreibung im GRIS. Eine begrenzte Differenzierung auf steuerungsrelevante Positionen wird empfohlen.

Grundsätzlich sollten bei seiner Definition folgende Gesichtspunkte gegeneinander abgewogen werden:

  • Eine möglichst weitgehende Kartierungstiefe nach in sich einheitlichen Flächenattributen verspricht eine höhere Genauigkeit der abgeleiteten Daten (Kosten, Tätigkeiten, Zeiterfassung).
  • Von einer höheren Kartierungstiefe ausgehend kann für die betriebswirtschaftliche Arbeit beliebig aggregiert werden, eine Umkehrung ist dagegen nicht möglich.
  • Mit einem hohen Differenzierungsgrad wächst der Aufwand für die Datengewinnung und Datenaktualisierung ganz erheblich. Dies sollte bei einer Entscheidung über die Kartierungstiefe gleichrangig ins Gewicht fallen.

Der GALK-Arbeitskreis "Organisation und Betriebswirtschaft" hat eine Empfehlung für den Aufbau eines Flächeninhalts-Kataloges herausgegeben. Nach dieser Empfehlung wird zwischen der "Objektartendatei" (häufig identisch mit dem 'Produktkatalog') mit den verschiedenen Freiraumanlagen (Parks, Spielplätze, Straßenbegleitgrün etc.) und der "Flächeninhaltsdatei" (hier auch 'Objektschlüssel-Katalog' genannt) unterschieden. Letztere gliedert sich in die sechs Hauptkategorien Vegetation, Befestigte Flächen, Wasseranlagen, Bauliche Anlagen, Ausstattungen und Gebäude.

Innerhalb dieser Gruppen wird eine weitergehende Differenzierung nach Flächeninhalten (auch häufig Pflegeeinheit genannt) wie z. B. Rasen, Gehölze, Bäume vorgenommen. Ein vierstelliger Zahlencode bietet ausreichend Spielraum für individuelle Anpassungen an die Gegebenheiten der jeweiligen Kommune ohne die Vergleichbarkeit der Daten in Frage zu stellen.

Die aufgeführten Flächeninhalte stellen lediglich die Systematik dar und müssen nicht alle zwingend erfasst werden. Bei Erstellung der Grünflächendatei wird eine Größenordnung von 50 Flächeninhalten empfohlen. Eine weitere Differenzierung ist i.d.R. nicht steuerungsrelevant und sehr aufwendig in der Fortschreibung.
 

 
  2.5 Erstellung eines Leistungsverzeichnisses zur Flächendigitalisierung