Der Flächeninhalts-Katalog legt die Kartierungstiefe
im GRIS fest und muß für die digitale Welt streng
hierarchisch aufgebaut sein. Sein Umfang bestimmt ganz wesentlich
den Aufwand für die Datenerfassung und Fortschreibung im
GRIS. Eine begrenzte Differenzierung auf steuerungsrelevante
Positionen wird empfohlen.
Grundsätzlich sollten bei seiner Definition
folgende Gesichtspunkte gegeneinander abgewogen werden:
- Eine möglichst weitgehende Kartierungstiefe
nach in sich einheitlichen Flächenattributen verspricht
eine höhere Genauigkeit der abgeleiteten Daten (Kosten,
Tätigkeiten, Zeiterfassung).
- Von einer höheren Kartierungstiefe ausgehend
kann für die betriebswirtschaftliche Arbeit beliebig aggregiert
werden, eine Umkehrung ist dagegen nicht möglich.
- Mit einem hohen Differenzierungsgrad wächst
der Aufwand für die Datengewinnung und Datenaktualisierung
ganz erheblich. Dies sollte bei einer Entscheidung über
die Kartierungstiefe gleichrangig ins Gewicht fallen.
Der GALK-Arbeitskreis "Organisation und
Betriebswirtschaft" hat eine Empfehlung für den Aufbau
eines Flächeninhalts-Kataloges herausgegeben. Nach dieser
Empfehlung wird zwischen der "Objektartendatei"
(häufig identisch mit dem 'Produktkatalog') mit den verschiedenen
Freiraumanlagen (Parks, Spielplätze, Straßenbegleitgrün
etc.) und der "Flächeninhaltsdatei" (hier auch
'Objektschlüssel-Katalog' genannt) unterschieden. Letztere
gliedert sich in die sechs Hauptkategorien Vegetation, Befestigte
Flächen, Wasseranlagen, Bauliche Anlagen, Ausstattungen
und Gebäude.
Innerhalb dieser Gruppen wird eine weitergehende
Differenzierung nach Flächeninhalten (auch häufig Pflegeeinheit
genannt) wie z. B. Rasen, Gehölze, Bäume vorgenommen.
Ein vierstelliger Zahlencode bietet ausreichend Spielraum für
individuelle Anpassungen an die Gegebenheiten der jeweiligen
Kommune ohne die Vergleichbarkeit der Daten in Frage zu stellen.
Die aufgeführten Flächeninhalte
stellen lediglich die Systematik dar und müssen nicht alle
zwingend erfasst werden. Bei Erstellung der Grünflächendatei
wird eine Größenordnung von 50 Flächeninhalten
empfohlen. Eine weitere Differenzierung ist i.d.R. nicht steuerungsrelevant
und sehr aufwendig in der Fortschreibung.
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