2.6 Durchführung der Qualitätskontrolle

 

Eine abgestufte Qualitätskontrolle der Datenerfassung ist unverzichtbar, ersetzt aber nicht den Feldvergleich durch die kartierenden Auftragnehmer im Rahmen ihrer Erfassung. Qualitätskontrollen sollten mit eigenem Personal oder durch unabhängigen externen Sachverstand erfolgen. Es wird dringend empfohlen, bereits im LV die fortlaufende Lieferung von Teildatenbeständen (als Meilensteine) zu vereinbaren, um eine frühzeitige Beurteilung der Ergebnisqualität zu ermöglichen.

Diese Teildatenbestände für das Prüfkonzept sollten als farbige Themenkarten erfolgen, aus denen auch die Flächenattribute hervorgehen. Anhand dieser Karten kann nun stichprobenhaft vor Ort die visuelle Kontrolle auf Vollständigkeit, Lagegenauigkeit und richtige Attributierung vorgenommen werden.

Der Rücklauf der geprüften Karten an die Kartierer dient der Fehlerdokumentation und ist nicht als Korrekturunterlage geeignet.

Bei Überschreitung der zu vereinbarenden Fehlerhäufigkeit sollte eine erneute Stichprobe, nun aber zu Lasten des Auftragnehmers erfolgen.
 

 
  2.7 Datenübernahme in ein Geo-Informationssystem