Eine abgestufte Qualitätskontrolle der
Datenerfassung ist unverzichtbar, ersetzt aber nicht den Feldvergleich
durch die kartierenden Auftragnehmer im Rahmen ihrer Erfassung.
Qualitätskontrollen sollten mit eigenem Personal oder durch
unabhängigen externen Sachverstand erfolgen. Es wird dringend
empfohlen, bereits im LV die fortlaufende Lieferung von Teildatenbeständen
(als Meilensteine) zu vereinbaren, um eine frühzeitige Beurteilung
der Ergebnisqualität zu ermöglichen.
Diese Teildatenbestände für das
Prüfkonzept sollten als farbige Themenkarten erfolgen, aus
denen auch die Flächenattribute hervorgehen. Anhand dieser
Karten kann nun stichprobenhaft vor Ort die visuelle Kontrolle
auf Vollständigkeit, Lagegenauigkeit und richtige Attributierung
vorgenommen werden.
Der Rücklauf der geprüften Karten
an die Kartierer dient der Fehlerdokumentation und ist nicht
als Korrekturunterlage geeignet.
Bei Überschreitung der zu vereinbarenden
Fehlerhäufigkeit sollte eine erneute Stichprobe, nun aber
zu Lasten des Auftragnehmers erfolgen.
|